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Importverzollung
Güter, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, müssen durch den Zoll. Als Erstes wird eine sogenannte Vorabmeldung bei der Eingangszollstelle abgegeben. Danach reicht der Spediteur eine Zollanmeldung in elektronischer Form ein. Die zuständige Zollstelle prüft, ob die Einfuhr rechtlich zulässig ist und ob die Fracht mit den in den Unterlagen aufgelisteten Gütern übereinstimmt. Nach Inaugenscheinnahme der Ware werden der Zollwert und die darauf basierenden Einfuhrabgaben ermittelt. Dazu gehören der Importzoll, die Einfuhrumsatzsteuer sowie etwaige Verbrauchssteuern. Erst, wenn alle Abgaben entrichtet sind, dürfen die Güter mitgenommen werden.
Die Internationale Spedition Kroll importiert nicht nur Waren in die EU, sondern übernimmt auch deren ordnungsgemäße Verzollung. Wir kümmern uns um Einfuhrgenehmigungen, Zollwertanmeldungen und alle erforderlichen Formalitäten. Unsere Experten zu Zollfragen helfen Ihnen gerne persönlich an vielen Standorten in Deutschland weiter.
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